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Expatmamas-Wissen: W – Wohnsitz

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Mit dem Umzug ins Ausland stellt sich für Expats auch die Frage nach dem Wohnsitz. Heute will ich kurz erklären, ob und wann man sich in Deutschland abmelden muss. Außerdem möchte ich mit ein paar Mythen aufräumen.

Fangen wir mit den Mythen an. Immer wieder taucht auf, ein Wohnsitz in Deutschland sei nötig, um Kinder- oder Elterngeld zu bekommen. Das stimmt so nicht.

Nicht der Wohnsitz ist dafür entscheidend, sondern ob man in Deutschland noch sozialversicherungs- bzw. steuerpflichtig ist und das ist abhängig vom Entsendungsvertrag. (Mehr dazu findest du im Artikel: Expatmamas-Wissen: E – Elterngeld & Co.)

Ebenfalls ein Mythos ist, dass man für eine Anwartschaft bei der Krankenkasse einen deutschen Wohnsitz braucht. Eine Anwartschaft kann man auch bekommen, wenn man vorübergehend keinen deutschen Wohnsitz mehr hat.

Was also tun mit dem Wohnsitz in Deutschland?

Grundsätzlich gilt: Wer ins Ausland zieht, muss sich beim Einwohnermeldeamt abmelden (ungeachtet der Neuregelung der Abmeldepflicht im Juni 2004).

Die Abmeldung kann frühestens zwei Wochen vor dem Auszug abgegeben werden bzw. muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. 

Voraussetzungen sind:

  • die eigenhändige Unterschrift auf dem Abmeldeformular
  • ein Personalausweis bzw. Reisepass

Das Formular gibt es online bei den Meldebehörden des jeweiligen Wohnortes. Ich habe hier als Beispiel die Unterlagen der Stadt Stuttgart herausgesucht mit den Erläuterungen, wie der Abmeldeschein auszufüllen ist.

Von der Abmeldung entbunden ist, wer seine Wohnung oder sein Haus in Deutschland behält. 

Eine Anmeldung deines neuen Wohnsitzes ist nicht in allen Ländern erforderlich. Bitte erkundige dich über die jeweilige Botschaft oder deine Relocation-Agentur.

In Großbritannien und den USA beispielsweise gibt es kein Einwohnermeldewesen wie bei uns. Dort gilt als Wohnsitz-Nachweis die Strom-, Gas- oder Wasserrechnung. Deswegen empfehle ich dringend, dass diese Rechnungen jeweils auf beide Expatpartner lauten! 

Wir haben das bei unserem ersten Haus in UK versäumt. Prompt galt ich als nicht existent unter dieser Adresse und konnte bei unserem Umzug in Haus Nr. 2 keinen Nachsendeantrag stellen. 

Unabhängig davon, ob es in deinem jeweiligen Land ein Meldewesen gibt oder nicht, unabhängig auch davon, ob du weiterhin in Deutschland gemeldet bist oder nicht, empfehle ich dir, dich online in die sogenannte Deutschenliste des Auswärtigen Amtes einzutragen. 

Diese Liste, offiziell Krisenvorsorgeliste genannt, dient – wie ihr Name bereits sagt – den deutschen Auslandsvertretungen dazu, in Krisen- oder Katastrophenfällen mit den Deutschen in ihrem Amtsbezirk schnell Verbindung aufzunehmen. (Lies dazu auch meinen Artikel Expatmamas-Wissen: D – Deutschenliste).

Disclaimer: Alle Angaben sind nach bestem Wissen recherchiert, stellen aber keine Rechtsberatung dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information.

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Autor

Jonna Struwe, freiberufliche Autorin, Bloggerin und Gründerin von Expatmamas.de, dem Portal für Familien im Ausland

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